Kreditkarte sperren lassen
In den letzten Jahren sind Kreditkarten zu einem der am weitesten verbreitetsten Zahlungsmitteln weltweit geworden. Doch genau damit steigt auch das Risiko, Opfer eines Diebstahls oder Verlustes zu werden. Aktuelle Statistiken zeigen, dass jedoch viele Kreditkartenbesitzer deutlich zu unvorsichtig mit ihrer Karte umgehen. Etwa jeder Zehnte hat schon einmal Erfahrungen mit Diebstahl gemacht – und rund jeder Dritte musste bereits einen Verlust seiner Karte verzeichnen und die Kreditkarte sperren lassen. Wenn also tatsächlich mal eine Kreditkarte abhanden kommt oder man ungewöhnliche Aktivitäten auf seinem Konto bemerkt, sollte man sie sofort sperren lassen. Wie dies funktioniert und welche Tipps für die Sicherheit allgemein wichtig sind, stellen wir nachfolgend genauer vor.
so geht´s - schnelle Sperrung per Telefon
Sollte die Karte doch einmal gestohlen werden oder sollte man sie ganz einfach nicht mehr finden, kann diese innerhalb weniger Sekunden durch einen Anruf bei der Hotline gesperrt werden. Damit ein Missbrauch gleich von vornherein ausgeschlossen werden kann, sollte man die Monatsrechnung stets genau überprüfen. Sollte man auffällige Abbuchungen bemerken, kann man die Sache sehr schnell mit der Bank klären.
Kreditkartensperre – wie geht man richtig vor?
Prinzipiell sollte man jede Aktivität auf seinem Kreditkartenkonto, die sich nicht erklären lassen, umgehend überprüfen lassen. Wenn auch nach Rücksprache mit der Bank noch nichts klar ist, ist die Chance groß, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Dann sollte man umgehend gegen die Rechnung Widerspruch einlegen, damit der Sachverhalt untersucht wird und man am Ende nicht auf unberechtigten Kosten sitzen bleibt.
Erfolgt der Einspruch rechtzeitig, wird die Bank normalerweise die Zahlung an den Empfänger rückgängig machen. Genau deshalb ist es auch so wichtig, die Umsätze auf seiner Karte jeden Monat ganz genau zu prüfen. Dasselbe gilt allerdings auch für das Girokonto – zeigt sich hier eine Abbuchung, die man nicht selbst in Auftrag gegeben hat, sollte sofort eine Meldung an die Bank erfolgen.
Seit einigen Jahren gibt es eine Reklamationsfrist für Kunden, die über einen Zeitraum von sechs Wochen gilt – manchmal sind es auch acht Wochen oder, je nach Kulanz der Bank, eine längere Zeitspanne für einen Widerspruch. Dann gibt es allerdings keinen rechtlichen Rückbuchungsanspruch für den Kunden mehr. Übrigens: Genau diese lange Reklamationsfrist macht die Kreditkarte genauso wie die EC-Karte zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt, verglichen mit anderen Produkten.
Einspruch einlegen lässt sich in der Regel über ein vorgefertigtes Formular, das direkt bei der Bank am Schalter oder auf deren Webseite erhältlich ist. Es ist ebenfalls möglich, sich direkt am Telefon mit einem Mitarbeiter verbinden zu lassen und gemeinsam die Abbuchungen durchzugehen.
Sollte die eigene Bankkarte nicht mehr auffindbar sein oder hat man gar seinen Geldbeutel verloren, muss schnell gehandelt werden.
Hierbei kann es sich sowohl im Diebstahl handeln als auch um einen Verlust – und bei beidem ist eine schnelle Sperrung wichtig. Darüber hinaus ist ebenso ein Online-Betrug nicht unmöglich, wenn man häufiger im Internet einkauft oder seine Zahlungsinformationen auf Webseiten angibt.
Weil es theoretisch genügt, wenn ein Fremder die Kreditkartennummer und die Prüfziffer der Karte kennt, um damit online einzukaufen, sollte die Karte in keinem Fall während des Bezahlens aus den Augen gelassen werden – wie beispielsweise in Restaurants. Es ist durchaus gängig, die Prüfziffer auf der Rückseite zu schwärzen und sie sich lieber an einem anderen sicheren Ort zu notieren. Zwar lassen sich Gelegenheitsdiebe so ausschalten, allerdings kann die Prüfnummer bei einem tatsächlichen Verlust der Karte oft wieder freigerubbelt werden.
Ist man sicher, dass es sich um einen Betrugsfall handelt, sollte man nicht zögern und die Kreditkarte sperren lassen.
Liegen Unstimmigkeiten vor, kann man normalerweise per Videoaufnahmen am Geldautomaten, Unterschriftenabgleich oder auch dem Vergleich von IP-Adressen beim Shopping im Netz schnell erkennen, ob es sich um Betrug handelt. Wichtig: je schneller die Meldung und die Sperre erfolgt, desto besser.
Kreditkarte sperren lassen – schnell und sicher
Die Sperrung von Kreditkarten gestaltet sich glücklicherweise nicht sonderlich schwer: Es genügt, bei der bundesweit gültigen Rufnummer 116 116 anzurufen, die völlig kostenfrei ist und auf der sich sämtliche Bank- und Kreditkarten sofort sperren lassen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass man ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht mehr für Schäden aus fremder Nutzung der Karte haftbar gemacht werden kann. Auch ohne Sperre muss man sich jedoch keine großen Sorgen machen, denn auch hier beträgt die Haftung maximal 150 Euro – egal, wie hoch die von Unbefugten getätigten Einkäufe ausfallen sollten. Banken sind aber oft so kulant, ihren Kunden diesen Betrag zu erlassen.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Kunde nicht fahrlässig mit seiner Karte umgegangen ist. sie also beispielsweise offen auf dem Tisch liegen lässt. Auch wenn man die PIN für die Abhebung von Bargeld am Automaten gemeinsam mit der Karte aufbewahrt, wird dies als grob fahrlässig bewertet.
Die eigentliche Sperrung der Karte kostet den Kunden nichts, auch das Entsperren verursacht bei den meisten Banken keine Gebühren. Wenn man eine Ersatzkarte benötigt, wird diese allerdings häufig berechnet und nach rund ein bis zwei Wochen an die Wohnadresse zugestellt.
Die Sperrung der Kreditkarte rückgängig machen
Falls man seine Kreditkarte wider Erwarten doch wieder auffinden sollte, kann diese entsperrt werden. Dazu nimmt man einfach Kontakt mit seinem Kreditinstitut auf, die alles Nötige veranlassen wird. Am schnellsten geht es, wenn man sich mit der Karte persönlich in eine Bankfiliale begibt – Ausweis dabei nicht vergessen!
Warum Abrechnungen möglichst sorgfältig geprüft werden sollten
Es gibt leider noch immer viele Kreditkartenbesitzer, welche die Abrechnung ihrer Karte nicht überprüfen, sondern sie einfach bezahlen und dann zur Seite legen. Doch genau hier besteht das Risiko, Opfer eines größeren oder kleineren Betrugsfalls zu werden. Die Abrechnung ist die einzige und wichtige Kontrollmöglichkeit, die ein Kunde zur Hand hat. Hier kann man alle Umsätze im Abrechnungszeitraum klar erkennen und jeder einzelne davon sollte geprüft werden. Und zwar jeder Umsatz: egal, ob es größere Beträge sind oder kleine Summen, z.B. die letzte Radmiete vom Radverleih um die Ecke. Wichtig ist auch, wiederkehrende Abbuchungen im Blick zu haben, vor allem dann wenn Abos auslaufen. Es passiert leider sehr häufig, dass Firmen dann trotzdem weiterhin die eigene Kreditkarte belasten.
Wichtig: Auch geringe Centbeträge, die zwar nicht viel ausmachen, aber trotzdem auffallen, dürfen nicht ignoriert werden. Denn oft buchen Betrüger erst einmal kleine Beträge ab, um zu testen, ob der Betrug überhaupt auffallen würde. Für Leute, die ihre Abrechnung ohnehin nicht prüfen, ist dies eine Falle.
Gerade seit die Kreditkartenabrechnung von vielen Banken nur noch online zugestellt wird, prüfen viele Menschen diese gar nicht mehr. Trotzdem bietet die digitale Bereitstellung der Daten einen großen Vorteil, den man sich zu Nutze machen sollte – die Umsätze lassen sich nämlich Tag für Tag kontrollieren und nicht erst am Ende des Monats. Im Falle eines Betrugs kann man so umgehend handeln.
Diebstahl und Verlust – wo liegt der Unterschied?
Manchmal kann nicht genau festgelegt werden, ob eine Kreditkarte gestohlen oder lediglich verloren gegangen ist. Grundsätzlich liegt ein Verlust immer dann vor, wenn man die Karte nicht mehr finden kann – egal, ob sie aus dem Geldbeutel gefallen oder einfach in der Wohnung verlegt worden ist. Weil man sich aber nicht sicher sein kann, ob nicht doch jemand in einem unbemerkten Moment zugegriffen hat, ist eine Sperrung der Kreditkarte immer zu empfehlen.
Vermutet man aber, dass man Opfer eines Diebstahl geworden ist, sollte man schnell handeln und neben der Sperrung auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Viele Banken werden nämlich erst aktiv, sobald man Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat. Auch ist eine Meldung an die Polizei sinnvoll, da viele ehrliche Menschen gefundene Portemonnaies bei der nächsten Polizeiwache abgeben. Wenn die Karte über die Rufnummer 116 116 gesperrt worden ist, muss man sich selbst nicht mehr bei der Bank melden – diese wird dann automatisch informiert. Natürlich kann man sich aber dennoch bei seiner Bankfiliale melden, um eine neue Karte anzufordern und um in Erfahrung zu prüfen, um jemand unberechtigt damit eingekauft hat. Im Fokus liegen müssen allerdings unbedingt die Sperrung sowie die Meldung bei der Polizei. Dann ist es ganz egal, wer die Karte nutzt – sie wird nicht mehr brauchbar sein.